Anzeichen sind fremde Inhalte oder Weiterleitungen, Warnungen des Browsers, plötzlicher Massenversand von Mails über Ihr Konto oder ein Hinweis von uns. Handeln Sie zügig, aber überlegt.
1. Sofort: Zugänge sperren
Ändern Sie die Passwörter für Plesk, FTP, die Datenbank und alle Redaktionszugänge Ihrer Webseite. Prüfen Sie in der Benutzerverwaltung Ihres Systems, ob Konten existieren, die Sie nicht angelegt haben.
2. Nichts vorschnell löschen
Der Reflex, sofort alles zu bereinigen, vernichtet die Spuren, die zeigen, wie der Zugriff erfolgte. Ohne diese Information schließen Sie die Lücke nicht – und der Einbruch wiederholt sich. Legen Sie zuerst eine Sicherung des aktuellen, befallenen Standes an. Diese Sicherung nicht zurückspielen, sondern als Beweismittel aufbewahren.
3. Uns informieren
Eröffnen Sie ein Ticket. Wir sehen serverseitig, was passiert ist – welche Datei wann verändert wurde und worüber der Zugriff kam. Diese Protokolle stehen Ihnen selbst nicht zur Verfügung.
Betroffene Seiten versenden häufig unbemerkt Spam. Das schadet Ihrem Absenderruf und dem des Servers, weshalb wir in solchen Fällen den Versand vorübergehend einschränken müssen. Je früher wir Bescheid wissen, desto kleiner bleibt der Schaden.
4. Sauber wiederherstellen
Spielen Sie eine Sicherung von vor dem Einbruch zurück. Ist der Zeitpunkt unklar, ist eine Neuinstallation mit anschließender Übernahme geprüfter Inhalte der sicherere Weg. Hintertüren verstecken sich in einzelnen, unauffällig benannten Dateien – eine oberflächliche Bereinigung übersieht sie regelmäßig.
5. Die Lücke schließen
- Alle Erweiterungen und das System selbst aktualisieren
- Was Sie nicht nutzen, entfernen – nicht nur deaktivieren
- Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Redaktionszugänge einschalten
- Vergessene FTP-Zugänge alter Dienstleister löschen
- Regelmäßige Sicherungen einrichten und gelegentlich prüfen, ob sie sich zurückspielen lassen
Denken Sie an Ihre Meldepflichten
Wurden möglicherweise personenbezogene Daten abgegriffen, kann eine Meldung an die Datenschutzaufsicht erforderlich sein – in der Regel binnen 72 Stunden. Prüfen Sie das frühzeitig.